Warum sich der Aufwand rechnet
Eine Halteverbotszone ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen einem Lkw vor der Tür und einem Lkw um die Ecke. Beim Tragen zählt jeder Meter doppelt: einmal hin mit Last, einmal zurück ohne. Bei einer Drei-Zimmer-Wohnung mit sechzig Kartons und zwanzig Möbelteilen sind fünfzig Meter Zusatzweg schnell zwei bis drei Stunden Mehrarbeit – die Sie bezahlen, wenn nach Stunden abgerechnet wird.
Dazu kommt das Risiko. Ohne reservierte Fläche steht am Morgen womöglich ein fremdes Auto dort, wo der Lkw stehen muss. Dann wird es teuer und zeitlich eng, und abschleppen lassen kann man nur, wofür ein gültiges Halteverbot besteht.
Deshalb planen wir die Zone bei fast jedem Umzug mit ein – außer dort, wo eine eigene Hofzufahrt oder ein Stellplatz vorhanden ist.
Zwei Schilder
Anfang und Ende der Fläche, Länge je nach Fahrzeug zwischen 10 und 20 Metern.
Vorlauf
Die Schilder müssen eine Mindestzeit vor dem Termin stehen – meist drei volle Tage.
Antragsweg
Je nach Kommune die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt oder die Gemeindeverwaltung.
Abschleppen
Nur bei gültigem Halteverbot und erst nach Ablauf der Schutzfrist möglich.

