Halteverbotszone in Nieder-Olm
Zuständig ist die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm. Im Ortskern kann eine Halteverbotszone sinnvoll sein, in den Neubaugebieten steht der Lkw meist direkt am Haus.
Wir beantragen sie nur, wo sie tatsächlich Zeit spart, und sagen Ihnen das nach der Besichtigung.
