Halteverbotszone in Langen
Zuständig ist die Stadtverwaltung Langen. In der Altstadt und im Bahnhofsviertel lohnt sich die Halteverbotszone, in Oberlinden und den Randlagen seltener.
Wir beantragen sie auf Wunsch mit, stellen die Schilder drei volle Tage vorher auf und holen sie hinterher wieder ab.
