Wer in Mainz zuständig ist
Ein mobiles Halteverbot für einen Umzug ist rechtlich eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Genehmigt wird sie von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Mainz; den Antrag stellen Sie online über das Serviceportal der Stadt oder über ein Umzugsunternehmen, das die Zone für Sie organisiert.
Die Stadt genehmigt die Fläche für einen bestimmten Zeitraum und eine bestimmte Länge – üblich sind zwei bis drei Fahrzeuglängen, also etwa 10 bis 15 Meter. Wer zusätzlich einen Möbellift aufstellt, braucht mehr Platz und sollte das im Antrag angeben.
Die Schilder selbst stellt die Stadt nicht auf. Dafür sind Sie zuständig – in der Praxis übernimmt das der Umzugsbetrieb oder ein Schilderdienst, der die Absperrung ausleiht, aufstellt und wieder abholt.
Quellen: Stadt Mainz




