Halteverbot: Was in Rüdesheim zu beachten ist
Zuständig ist die Stadtverwaltung Rüdesheim am Rhein. In der Altstadt ist eine Halteverbotszone nahezu Pflicht – und sie sollte großzügig bemessen sein, wenn ein Möbellift dazukommt.
Wir beantragen die Fläche, stellen die Schilder drei volle Tage vorher auf und dokumentieren den Aufstellzeitpunkt mit Foto.
