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Renovierung vor der Übergabe – die letzten Arbeiten in der leeren Wohnung

In einer leeren Wohnung sieht man, was zwanzig Bilderrahmen hinterlassen haben. Wir schließen Dübellöcher, streichen Wände und erneuern Fugen – damit die Abnahme nicht an Kleinigkeiten hängt, die in einer Stunde erledigt sind.

  • In der leeren Wohnung, nach dem Auszug
  • Dübellöcher, Fugen, kleine Schäden
  • Streichen in Weiß oder nach Farbvorgabe
  • Im selben Auftrag wie Umzug und Reinigung
MUT-Mitarbeiter montiert Möbelteile in einer Wohnung

Was wir übernehmen

Den Umfang, der beim Auszug typisch ist: Dübel- und Schraubenlöcher schließen und verschleifen, Wände und Decken streichen, Silikonfugen in Küche und Bad erneuern, lose Leisten befestigen, kleine Löcher und Macken in Türblättern und Zargen ausbessern.

Gestrichen wird in der Regel weiß. Wenn der Mietvertrag eine bestimmte Ausführung verlangt oder Sie eine Farbe übernehmen möchten, richten wir uns danach – sagen Sie es vor dem Termin, damit das Material stimmt.

Wichtig ist die Reihenfolge: erst renovieren, dann reinigen. Umgekehrt steht am Ende Schleifstaub auf frisch geputzten Böden.

  • Löcher und Risse

    Verspachteln, verschleifen, überstreichen – nicht nur zuschmieren.

  • Wände und Decken

    Weiß oder nach Vorgabe, mit der nötigen Zahl an Anstrichen.

  • Silikonfugen

    Alte Fugen entfernen, Untergrund reinigen, neu ziehen.

  • Leisten und Türen

    Lose Sockelleisten befestigen, kleine Macken ausbessern.

Wo wir aufhören

Wir sind ein Umzugsbetrieb, kein Sanierungsunternehmen. Was über Ausbessern und Streichen hinausgeht – neue Böden, Bad- oder Küchenumbau, Arbeiten an Elektrik, Gas oder Wasserleitungen –, machen wir nicht. Solche Gewerke sind zulassungspflichtig oder brauchen anderes Werkzeug und andere Leute.

Wenn bei der Besichtigung herauskommt, dass mehr nötig ist, sagen wir Ihnen das klar, statt es zu übernehmen und halb zu erledigen. Oft lässt sich der Umfang auch sinnvoll aufteilen: Wir machen, was zum Auszug gehört, ein Fachbetrieb den Rest.

Dasselbe gilt für Schäden, die eine Versicherung betreffen – etwa Wasserschäden. Dort sollte dokumentiert und gemeldet werden, bevor jemand streicht.

Was Sie überhaupt renovieren müssen

Weniger, als viele annehmen. Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand zum Streichen verpflichten, sind in zahlreichen Fällen für unwirksam erklärt worden. Auch eine Klausel, die eine Wohnung unrenoviert übergibt und renoviert zurückverlangt, hält häufig nicht.

Lesen Sie Ihren Mietvertrag deshalb genau, bevor Sie Material kaufen. Im Zweifel lohnt eine kurze Beratung beim Mieterverein – das kostet weniger als ein Wochenende Streichen.

Wir renovieren, wenn Sie es möchten oder müssen. Wir reden Ihnen aber nichts ein, was Sie gar nicht schulden.

Quellen: § 535 BGB (Pflichten aus dem Mietvertrag)

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Alles aus einer HandUmzug, Renovierung und Reinigung über denselben Ansprechpartner.
  • Richtige ReihenfolgeErst renovieren, dann reinigen – sonst steht Schleifstaub auf sauberen Böden.
  • Sauber gespachteltVerschleifen und überstreichen statt nur zuschmieren.
  • Farbe nach VorgabeWeiß als Standard, andere Ausführung auf Absprache.
  • Klare GrenzeWas ein Fachbetrieb machen muss, sagen wir – statt es halb zu erledigen.
  • Ehrliche EinschätzungWir prüfen mit Ihnen, was der Mietvertrag überhaupt verlangt.

Häufige Fragen

Fragen zum Thema Renovierung

Muss ich beim Auszug streichen?

Oft nicht. Starre Fristenpläne und Klauseln, die eine unrenoviert übernommene Wohnung renoviert zurückverlangen, sind in vielen Fällen unwirksam.

Prüfen Sie Ihren Mietvertrag, bevor Sie anfangen. Beim Mieterverein bekommen Sie dazu schnell eine Einschätzung.

Machen Sie das auch ohne Umzug?

Ja. Die Renovierung lässt sich einzeln buchen, etwa wenn Sie selbst umgezogen sind und nur die Übergabe vorbereiten möchten.

Die Wohnung sollte dafür leer sein – in der eingerichteten Wohnung lohnt sich der Aufwand selten.

Wie lange dauert das?

Löcher schließen und eine Drei-Zimmer-Wohnung weiß streichen ist in der Regel ein Arbeitstag, bei kräftigen Altfarben zwei.

Planen Sie danach noch Trockenzeit ein, bevor gereinigt wird.

Verlegen Sie auch Böden?

Nein. Böden, Bad- und Küchenumbauten sowie Arbeiten an Elektrik, Gas und Wasser gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Wenn so etwas nötig ist, sagen wir es bei der Besichtigung, damit Sie rechtzeitig einen Fachbetrieb beauftragen können.

Was kostet die Renovierung?

Das hängt an der Fläche, der Zahl der Löcher und daran, wie oft gestrichen werden muss – über kräftige Farben braucht es mehr als einen Anstrich.

Wir sehen es uns bei der Umzugsbesichtigung gleich mit an und nennen einen Festpreis.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie an – wir gehen mit Ihnen durch, was für Ihren Umzug wichtig ist.