Rüsselsheim ist eine Arbeiterstadt mit Industriegeschichte, und das sieht man am Wohnungsbestand. Rund um den Dicker Busch und in den Siedlungen der Nachkriegsjahrzehnte stehen Zeilenbauten mit drei bis fünf Geschossen, meist ohne Aufzug, dafür mit guten Zufahrten und ausreichend Platz zum Halten. In Königstädten, Bauschheim und Haßloch dominieren Ein- und Mehrfamilienhäuser mit eigenem Stellplatz.
Die Nähe zum Frankfurter Flughafen und zu den großen Arbeitgebern sorgt für viel Bewegung: Versetzungen, befristete Verträge, Zuzüge mit wenigen Wochen Vorlauf. Kurzfristige Umzüge sind hier keine Ausnahme, sondern Alltag – und deshalb ein Fall, für den wir regelmäßig Kapazität freihalten.
Von Wiesbaden aus sind wir in einer knappen halben Stunde vor Ort. Das macht auch Zwei-Touren-Umzüge an einem Tag möglich, bei denen das Fahrzeug zweimal fährt statt einmal groß zu laden.
Halteverbot: Was in Rüsselsheim zu beachten ist
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rüsselsheim. In den Siedlungsgebieten reicht häufig eine Absprache mit der Nachbarschaft, in der Innenstadt und an Hauptstraßen ist die Zone sinnvoll.
Wenn es kurzfristig wird und die Vorlauffrist für die Schilder nicht mehr reicht, planen wir anders: Hofzufahrt prüfen, Besucherparkplätze klären, Nachbarn am Vorabend ansprechen. Das funktioniert hier erfahrungsgemäß gut.
Nach dem Einzug: Ummelden und Kfz
Rüsselsheim gehört zum Kreis Groß-Gerau. Angemeldet wird im Bürgerbüro der Stadt, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Wer beruflich zuzieht, sollte die Ummeldebestätigung aufheben: Sie ist ein Nachweis für die steuerliche Geltendmachung des Umzugs.
Die Kfz-Zulassung läuft über den Kreis Groß-Gerau, das Kennzeichen lautet GG. Die Ummeldung ist auch dann erforderlich, wenn Sie das alte Kennzeichen behalten.