Halteverbot: Was in Neu-Isenburg zu beachten ist
Zuständig ist die Stadtverwaltung Neu-Isenburg. In der Kernstadt empfehlen wir die Halteverbotszone ausdrücklich, in Gravenbruch und Zeppelinheim ist sie oft entbehrlich.
Wir beantragen sie und stellen die Schilder drei volle Tage vorher auf; bei sehr kurzem Vorlauf klären wir stattdessen Hofzufahrten und Besucherparkplätze.
