Mainz ist beim Umziehen zweigeteilt. In der Altstadt und der Neustadt stehen Gründerzeithäuser mit hohen Decken, engen Treppenhäusern und Straßen, in denen am Vormittag kein Parkplatz frei ist. In Hechtsheim, Gonsenheim, Bretzenheim und Finthen sieht es aus wie in jeder Vorstadt: breitere Zufahrten, Tiefgaragen, Reihenhäuser mit Keller.
Dazu kommt die Universität. Rund um den Campus und in der Neustadt ziehen zu jedem Semesterwechsel Hunderte Menschen um, oft mit wenig Vorlauf und in Häuser ohne Aufzug. Wer zum 1. Oktober oder zum 1. April umzieht, sollte den Termin früh sichern – in diesen Wochen sind Fahrzeuge in der ganzen Region knapp.
Ein Punkt, der regelmäßig für Verwirrung sorgt: Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim und Mainz-Amöneburg tragen den Namen, gehören aber zu Wiesbaden. Für Halteverbotszonen und Ummeldungen ist dort die Stadt Wiesbaden zuständig, nicht die Stadt Mainz. Wir klären das vorab anhand der Adresse, damit der Antrag nicht beim falschen Amt landet.
Parkfläche vor der Tür beantragen
Eine Halteverbotszone beantragen Sie in Mainz bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt, in der Regel online über das Serviceportal. Wir übernehmen das auf Wunsch komplett, stellen die Schilder auf und holen sie nach dem Umzug wieder ab.
Wichtig ist der Vorlauf: Planen Sie mindestens zwei Wochen für die Bearbeitung ein, und die Schilder müssen drei volle Tage vor dem Umzugstag stehen. Sonst lässt sich ein Fahrzeug, das trotzdem dort parkt, nicht abschleppen.