Halteverbot: Was in Bingen zu beachten ist
Zuständig ist die Stadtverwaltung Bingen am Rhein. In der Innenstadt ist eine Halteverbotszone sinnvoll, in den Ortsteilen reicht häufig die eigene Einfahrt.
Wir beantragen sie auf Wunsch mit. Rechnen Sie mit mindestens zwei Wochen Bearbeitungszeit und drei vollen Tagen Vorlauf für die Schilder.
