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Nach dem Umzug

Wohnungsübergabe besenrein: Checkliste für die Endreinigung nach dem Umzug

Der Umzug ist geschafft, die Wohnung ist leer – und dann kommt der Termin, bei dem es noch einmal um Geld geht. Wer weiß, was „besenrein“ bedeutet und was ins Übergabeprotokoll gehört, bekommt seine Kaution deutlich entspannter zurück.

von Petru Moraru4 Minuten Lesezeit

MUT-Mitarbeiter baut auf einer Leiter einen Kleiderschrank ab, daneben der geöffnete Werkzeugkoffer

Was „besenrein“ juristisch bedeutet

Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer geräumt, grob gesäubert und frei von Müll. Böden sind gefegt oder gesaugt, grobe Verschmutzungen entfernt, Spinnweben weg. Eine Grundreinigung mit geputzten Fenstern und entkalkten Armaturen ist damit nicht automatisch gemeint.

Viele Mietverträge verlangen mehr. Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind allerdings ein Dauerthema vor Gericht: Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand streichen lassen, sind in zahlreichen Fällen für unwirksam erklärt worden. Lesen Sie Ihren Mietvertrag deshalb genau – und lassen Sie sich im Zweifel vom Mieterverein beraten, bevor Sie renovieren.

Unabhängig von der Rechtslage gilt in der Praxis: Eine sauber übergebene Wohnung verkürzt den Termin und reduziert Diskussionen. Es geht am Ende fast immer um dieselbe Frage – normale Abnutzung oder Schaden?

Quellen: § 535 BGB (Pflichten aus dem Mietvertrag) · § 551 BGB (Mietsicherheit)

Checkliste: Endreinigung Raum für Raum

  • Küche: Herd, Backofen, Dunstabzug und Kühlschrank innen reinigen, Schränke auswischen, Kalk an Armaturen und Spüle entfernen
  • Bad: Fliesen, Fugen, WC, Dusche und Wanne entkalken, Silikonfugen prüfen, Abflüsse und Siphons reinigen
  • Böden: saugen und wischen, Fleckenränder von Möbeln beachten, Teppichboden bei Bedarf shampoonieren
  • Fenster: Scheiben, Rahmen und Falze reinigen, Rollladenkästen abstauben
  • Türen und Zargen: Griffe, Flächen und Kanten abwischen, Klebereste entfernen
  • Heizkörper: zwischen den Rippen entstauben, Thermostate prüfen
  • Wände: Dübellöcher schließen, Klebehaken entfernen, Tapetenreste abziehen
  • Keller, Dachboden und Balkon: leer räumen, kehren, Blumenerde und Pflanzenreste entsorgen
  • Lampen: Auslässe fachgerecht abdecken, wenn Sie Ihre Leuchten mitnehmen

Häufig übersehen: Backofen, Silikonfugen im Bad und der Briefkasten. Genau diese drei Punkte landen erfahrungsgemäß im Protokoll.

Das Übergabeprotokoll – Ihr wichtigstes Dokument

Ein Übergabeprotokoll ist keine Formalie, sondern Ihr Beweismittel. Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, welche Mängel beide Seiten sehen und welche Zählerstände gelten. Ohne Protokoll steht bei späteren Forderungen Aussage gegen Aussage.

Gehen Sie mit dem Vermieter oder der Verwaltung durch alle Räume und notieren Sie auch Kleinigkeiten. Fotografieren Sie jeden Raum, jeden strittigen Punkt und alle Zählerstände – mit Datum. Ein Smartphone-Foto mit automatischem Zeitstempel reicht.

Unterschreiben Sie nichts, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Sie dürfen ergänzen, widersprechen und das Protokoll um eigene Anmerkungen erweitern. Lassen Sie sich immer eine unterschriebene Kopie aushändigen.

  1. Zählerstände ablesenStrom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Wärmemengenzähler – mit Zählernummer und Foto.
  2. Schlüssel zählenAlle Schlüssel inklusive nachgemachter Exemplare übergeben und die Anzahl im Protokoll festhalten.
  3. Mängel gemeinsam festhaltenVorhandene Schäden notieren, auch solche, die schon beim Einzug da waren – idealerweise mit Verweis auf das Einzugsprotokoll.
  4. Fotos machenJeden Raum, jeden strittigen Punkt, jeden Zähler. Die Bilder sind später Ihr Beleg.
  5. Kopie mitnehmenUnterschriebenes Protokoll von beiden Seiten, eine Ausfertigung bleibt bei Ihnen.
  6. Nachsendeauftrag und AdressenNeue Anschrift für die Betriebskostenabrechnung hinterlassen – sonst verzögert sich die Kautionsrückzahlung.

Kaution: wann Sie das Geld zurückbekommen

Eine feste gesetzliche Frist für die Rückzahlung gibt es nicht. Üblich ist, dass Vermieter einen angemessenen Zeitraum zur Prüfung haben – in der Praxis meist wenige Monate. Ein Teil darf länger einbehalten werden, wenn die Betriebskostenabrechnung noch aussteht.

Abziehen darf der Vermieter nur tatsächliche Ansprüche: unbezahlte Miete, offene Nebenkosten oder Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Abgelaufene Teppichböden, vergilbte Tapeten und übliche Gebrauchsspuren gehören nicht dazu.

Wird etwas einbehalten, lassen Sie sich die Positionen schriftlich aufschlüsseln. Mit Protokoll und Fotos haben Sie eine solide Grundlage, um zu widersprechen.

Selbst putzen oder machen lassen?

Eine Endreinigung kostet Zeit – meist einen ganzen Tag für eine durchschnittliche Wohnung, mehr, wenn Backofen und Bad gründlich dran müssen. Nach einem Umzugstag ist genau diese Energie oft nicht mehr da.

Wenn wir Ihren Umzug durchführen, buchen Sie die Endreinigung als Position im selben Auftrag. Wir kommen, sobald die Wohnung leer ist, und übergeben sie übergabefertig – inklusive kleiner Arbeiten wie dem Schließen von Dübellöchern.

Das lohnt sich vor allem, wenn Auszug und Übergabetermin dicht beieinanderliegen. Und es hat einen angenehmen Nebeneffekt: Sie stehen beim Termin in einer Wohnung, über deren Zustand es wenig zu diskutieren gibt.

Häufige Fragen

Noch Fragen zu diesem Thema?

Muss ich die Wohnung beim Auszug streichen?

Das hängt vom Mietvertrag ab – und davon, ob die entsprechende Klausel wirksam ist. Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand renovieren lassen, sind in vielen Fällen unwirksam.

Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie zum Pinsel greifen, und holen Sie im Zweifel Rat beim Mieterverein ein.

Was gehört unbedingt ins Übergabeprotokoll?

Datum, Adresse, alle Zählerstände mit Zählernummern, die Anzahl der übergebenen Schlüssel und sämtliche festgestellten Mängel.

Ergänzen Sie eigene Anmerkungen, wenn Sie eine Bewertung nicht teilen, und nehmen Sie eine unterschriebene Kopie mit.

Was passiert, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?

Melden Sie den Verlust vor dem Übergabetermin. Bei einer Schließanlage kann der Austausch teuer werden; dafür greift in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung – sofern der Schlüsselverlust mitversichert ist.

Verschweigen ist die schlechteste Variante: Fällt es später auf, kommen Folgekosten dazu.

Übernehmen Sie auch die Endreinigung?

Ja, als Zusatzleistung zum Umzug oder zur Entrümpelung. Wir reinigen die leere Wohnung übergabefertig.

Kleine Arbeiten wie das Schließen von Dübellöchern oder das Streichen einzelner Wände lassen sich mitbuchen.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie an – wir gehen mit Ihnen durch, was für Ihren Umzug wichtig ist.

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