Was „besenrein“ juristisch bedeutet
Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer geräumt, grob gesäubert und frei von Müll. Böden sind gefegt oder gesaugt, grobe Verschmutzungen entfernt, Spinnweben weg. Eine Grundreinigung mit geputzten Fenstern und entkalkten Armaturen ist damit nicht automatisch gemeint.
Viele Mietverträge verlangen mehr. Klauseln zu Schönheitsreparaturen sind allerdings ein Dauerthema vor Gericht: Starre Fristenpläne, die unabhängig vom tatsächlichen Zustand streichen lassen, sind in zahlreichen Fällen für unwirksam erklärt worden. Lesen Sie Ihren Mietvertrag deshalb genau – und lassen Sie sich im Zweifel vom Mieterverein beraten, bevor Sie renovieren.
Unabhängig von der Rechtslage gilt in der Praxis: Eine sauber übergebene Wohnung verkürzt den Termin und reduziert Diskussionen. Es geht am Ende fast immer um dieselbe Frage – normale Abnutzung oder Schaden?
Quellen: § 535 BGB (Pflichten aus dem Mietvertrag) · § 551 BGB (Mietsicherheit)




