Die gesetzliche Haftung: 620 Euro je Kubikmeter
Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen, gilt der Umzugsvertrag nach Handelsgesetzbuch. Die Haftung des Unternehmens ist dort der Höhe nach begrenzt: auf 620 Euro für jeden Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.
Diese Zahl führt regelmäßig zu Missverständnissen. Sie ist keine Pauschale je Schaden und auch kein Betrag je Gegenstand, sondern eine Obergrenze, die sich am Volumen der Ladung bemisst. Bei einem Umzug mit 40 Kubikmetern liegt die Haftungsgrenze rechnerisch bei 24.800 Euro – das ist für die allermeisten Hausräte mehr als ausreichend.
Entscheidend ist dabei der Unterschied zwischen Haftungsgrenze und tatsächlichem Schaden: Ersetzt wird, was nachweislich beschädigt wurde, nicht die Grenze. Die Grenze greift erst, wenn der Schaden sie überschreiten würde.
Quellen: § 451e HGB (Haftungshöchstbetrag beim Umzugsvertrag) · § 451 HGB (Umzugsvertrag)




